Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen durch "Gastro-Technik-Hobl".
Mögliche festgelegte Bedingungen und Konditionen für den Einkauf durch den Kunden, Auftraggeber werden durch die Handels und Vertriebsbedingungen von "Gastro-Technik-Hobl" vollständig ersetzt.
Mündliche Abmachungen oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden mündlichen Zusagen sowie Änderungen der Auftragsbestätigung
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Weitere Forderungen oder Wünsche des Kunden bzw. Auftraggebers sind eventuell nicht anwendbar oder durchführbar und müssen nicht berücksichtigt werden. Daher wird dies in die Auftragsbestätigung miteinbezogen.
1.1 DSGVO
Bei Fragen zu ihren gespeicherten Daten (unsere Kunden), kontaktieren Sie uns unter office@gastro-technik-hobl.at
2. Preise
Angegebene Preise sind Ab-Werk-Preise ohne Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Annahme von Bestellungen kann vom Erhalt einer Vorrauszahlung abhängig gemacht werden.
3. Zahlungsbedingungen
Falls es keine anderen schriftlich vereinbarten oder von uns schriftlich bestätigten Abmachungen gibt, haben alle Zahlungen bei Lieferung netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne jeglichen Abzug zu erfolgen.
Abzüge oder Aufrechnungen von "Gastro-Technik-Hobl" nicht akzeptierter Gegenforderungen werden nicht anerkannt.
Bei Zahlungsverzug sind ab Fälligkeit Verzugszinsen von 12% p. a. über den Basiszinssatz fällig.
Anfallende Kosten oder entstandene finanzielle Schäden durch Zahlungsverzug sowie Mahnspesen und Kosten für Einschaltung eines Inkassobüros werden dem Kunden
in Rechnung gestellt und sind vom Auftraggeber fristgerecht zu begleichen.
4. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Verfügungen über unsere Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes sind nicht gestattet.
Verfügt oder veräußert der Kunde die Ware, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt
sowie allfällige Kaufpreis- oder Benützungsentgeltsforderungen des Kunden auf Dritte.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme unserer Ware
auf den Eigentumsvorbehalt rechtsgültig und nachweisbar hinzuweisen und uns unverzüglich mittels rechtsgültiger und nachweisbarer schriftlicher Verständigung innerhalb von 24 Stunden zu informieren.
5. Lieferbedingungen
Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Annahme des Auftrags inklusive der Abklärung aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Detail fragen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt wie z.B. Materialbeschaffungs schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnungen werden vom Auftragnehmer nicht vertreten.
Bei Lieferverzug hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich eine Nachfrist
von 12 Tagen zu stellen.
Versand und Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
6. Garantiebedingungen
"Gastro-Technik-Hobl" gewährt auf alle fabriksneuen Geräte eine Garantie von 12 Monaten, beginnend mit Rechnungsdatum, ausgenommen davon sind Glasteile und Beleuchtungskörper.
Kein Garantieanspruch besteht auf Abnutzung und natürlicher Verschleiß, Kalkablagerungen, Schäden die bei Verwendung abseits des vom Hersteller erdachten Einsatzes entstehen, bei Zuwiederhandlung betreffend Installations, Betriebs und Wartungsanleitungen sowie bei Einwirkung aggressiver Mittel und Flüssigkeiten.
Während der Garantiezeit werden die fehlerhaften Teile entweder nachgebessert oder ersetzt.
Wird das Gerät zur Durchführung der Garantieleistung zu "Gastro-Technik-Hobl" in die firmeneigene Werkstätte oder zu einer vertragspartnerschaftliche Servicestelle von "Gastro-Technik-Hobl" gebracht, so entstehen dem Kunden im Gewährleistungsfall keine weiteren Kosten.
Wird die Garantieleistung vor Ort erbracht, so entstehen dem Auftraggeber keine Kosten, allerdings ist der Auftraggeber verpflichtet, schriftlich einen Termin zu vereinbaren. Hält der Auftraggeber seine Terminpflicht nicht ein, so werden alle angefallenen Kosten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Die Durchführung der Garantieleistung kann auch durch eine von "Gastro-Technik-Hobl" beauftragte Firma durchgeführt werden.
Vorraussetzung zur Erfüllung der Gewährleistung ist die vorschriftsmäßige und fachgerechte Installation und Inbetriebnahme durch einen konzessionierten Fachbetrieb gemäß Angaben aus Daten, Maß- und Herstellerinformationsblättern und die Befolgung der Garantiebestimmungen sowie der Betriebs- und Wartungsanweisungen.
Durch die Instandsetzung wird die Garantie nicht erneuert oder verlängert.
Getauschte Teile gehen in das Eigentum von "Gastro-Technik-Hobl" über.
Folge-, Vermögens- oder Verdienstausfallsschäden, Ansprüche jeglicher Art, die über die kostenlose Fehlerbeseitigung hinausgehen, können nicht anerkannt werden.
7. Garantieablöse
Sollte die Ware außerhalb unseres Aktionsradius beziehungsweise ins Ausland verkauft werden, so ist es möglich eine Garantieablöse beim Kauf zu vereinbaren.
Dies bedeutet, die Ersatzteile werden im Zuge der Garantieleistung kostenlos von "Gastro-Technik-Hobl" zur Verfügung gestellt, die Reparatur wird jedoch vom Kunden auf eigene Rechnung bei einem konzessionierten Fachbetrieb in Auftrag gegeben falls nicht anders schriftlich vereinbart.
8. Rücktritt vom Kaufvertrag
Tritt der Auftraggeber vom erteilten Auftrag zurück, so hat er 25% der vereinbarten Vertragssumme dem Auftragnehmer zu zahlen.
Ist die Ware bereits ausgeliefert, erhöht sich der Betrag um den Hin- und Rücktransport sowie um die Kosten für die administrative Abhandlung.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist aber damit nicht ausgeschlossen.
9. Vorbehalte
Preisänderungen, Druckfehler und technische Änderungen vorbehalten
10. Abmahnungen
Diese Internetseite wurde von uns mit bestem Wissen uns Gewissen gestaltet. Im Falle einer Beanstandung, stimmen Sie mit Ihrem Besuch auf unserer Homepage automatisch zu, uns schriftlich über etwaige Probleme im Detail in Kenntnis zu setzen und uns die Zeit zu geben diese zu beheben.
Abmahnungen und damit verbundene Kosten werden von uns nicht anerkannt, vielmehr behalten wir uns das Recht vor, gegen Abmahner wegen Fahrlässigkeit und vorsätzlicher Mißachtung der AGB's dieser Homepage, rechtliche Schritte einzuleiten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Krems.
Es gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzes als verbindlich, wenn der Auftraggeber Nichtkaufmann im Sinne des Handelsgesetzes ist und soweit die Bestimmungen des Handelsgesetzes nicht durch vorstehende Vertragsbedingungen abgeändert werden.
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